2022 - 2023
Haus der Vereine + Parkpalette Zusestraße, Köln

Unsere Leistungen im Überblick
- Machbarkeitsstudie inkl. Bedarfs-/Testplanung und Grundlagenermittlung
Auftraggeber*in:
Gebäudewirtscaft der Stadt Köln
Projektüberblick
Die Nutzung eines „Haus der Vereine“ ist mit der Nutzungsfestlegung GE „Gewerbegebiet“ nicht konform und könnte daher nur auf dem Wege einer Befreiung genehmigt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die Nutzungsart, die übergeordnete planerische Zielsetzung eines Gewerbegebiets, Gewerbetätigkeit anzusiedeln, nicht tangiert. Aus der Genehmigung einer solchen Nutzung könnten nachbarschützende Ansprüche abgeleitet werden, die zu einer Einschränkung der benachbarten Gewerbetätigkeit führen können. Diese Einschränkung wäre voraussichtlich für Flurstück 795 nicht hinnehmbar, daher wird die Genehmigungsfähigkeit eines Hauses der Vereine auf Flurstück 795 sehr kritisch und
als unwahrscheinlich beurteilt. Eine Parkpalette auf dem Flurstück 795 ist zulässig.
Auch für eine Realisierung des Haus der Vereine auf dem Grundstück des Betriebshofs ist eine Befreiung
von den Nutzungsvorgaben des GE-Gebiets erforderlich. (...) Auch für dieses Grundstück wird eine Befreiung von der im Bebauungsplan festgeschriebenen Art der Nutzung kritisch gesehen.
Einer Umsetzung des „Haus der Vereine“ auf Flurstück 795 stehen genehmigungsrechtliche Gründe entgegen. Die Umsetzbarkeit wird verneint. Eine Umsetzung des „Haus der Vereine“ auf dem Betriebshofgrundstück stehen erhebliche genehmigungsrechtliche Bedenken und Hürden entgegen. Die Genehmigungsrisiken können nur durch erhebliche Einschränkungen der vorgesehenen Nutzung reduziert
werden. Die Umsetzung des gesamten Nutzungsprogramms ist dagegen mit großen Genehmigungsrisiken
behaftet.
Umsetzung Planungsvariante A.1/A.2 für die Stellplätze. Verzicht auf Umsetzung des „Haus der Vereine“ am Standort, aufgrund nicht akzeptierbarer Genehmigungsrisiken und nicht akzeptierbarer wirtschaftlicher Risiken auf Seiten des „Haus der Vereine“.